Notar Dr. Franz X. Gärtner
Ihr Notar in Lauingen


Vorsorge­­voll­macht

sowie Betreuungs- und Patienten­verfügung


Eine plötzliche oder al­ters­­be­ding­te Krank­heit oder ein Unfall können nicht nur zu wesent­lichen Ver­än­de­­r­ung­en in der allge­meinen per­sön­­li­chen Le­bens­­ge­stal­tung führen. Krank­­heit und Unfall kön­nen auch zur Folge haben, dass man seine persön­lichen Dinge (recht­lich) nicht mehr selbst regeln kann und auf die Mit­wir­kung anderer an­ge­wie­sen ist. Der nächste Verwandte bzw. der Ehegatte oder der Lebens­gefährte kann in sol­che Situationen nicht au­to­­ma­tisch­ für die be­trof­fen Person handeln und entscheiden.

Es ist daher ratsam, für solche Fälle Vorsorge zu treffen. So kann vor allem vermieden werden, dass an­de­re fremde Personen allein über das eigene weitere Befinden ent­schei­den.

Wir Notare bereiten für diese Notfälle als Vor­sor­ge auf den konkreten Einzelfall ab­ge­­stimm­te Voll­­mach­­ten­ und an­de­re An­ord­nung­en vor. So wird die Gewähr geboten, dass die ausgesprochenen Voll­mach­ten und weiteren An­ord­nung­en im Notfall auch Geltung erlangen.

 

 

Im wesentlichen stehen folgende Voll­mach­ten und Anord­nun­gen zur Verfügung:


  • Die Generalvoll­macht
  • Die Vorsorge­vollmacht
  • Die Betreuungs­verfügung
  • Die Patienten­verfügung

 

Die Vorsorgeurkunden werden im Zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer in Berlin registriert, damit sie im Fall der Fälle auch gefunden und beachtet werden: Das Zentrale Vorsorgeregister wird inzwischen mehr als 20.000 Mal im Monat von Betreuungsgerichten aus ganz Deutschland abgefragt. Mehr als 1,1 Mio. Vorsorge­urkunden sind dort bereits registriert.


  • Merkblatt der Bundesnotarkammer zur ZVR-CARD